März 12, 2026

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Politischer Ausblick 2026: Vom Entwurf der Gesetzgebung bis zur Umsetzung

Im Jahr 2026 wird die EU-Kreislaufwirtschaftspolitik in eine entscheidende Phase eintreten: Die Kommission bereitet das neue Gesetz zur Kreislaufwirtschaft vor, und wir werden auch Klarheit über die geplanten Änderungen der WEEE-Richtlinie gewinnen.

Während andere wichtige Rahmenverordnungen bereits verabschiedet wurden, wird das kommende Jahr auch von der Sekundärgesetzgebung, der nationalen Umsetzung und den ersten praktischen Auswirkungen auf Hersteller, Recycler und Compliance-Systeme in ganz Europa geprägt sein.

Gesetz zur Kreislaufwirtschaft

Eine zentrale Entwicklung ist die Arbeit der Europäischen Kommission an dem bevorstehenden Gesetz zur Kreislaufwirtschaft, das voraussichtlich im dritten Quartal 2026 vorgeschlagen wird.

Die Initiative zielt darauf ab:

  • das Funktionieren des Binnenmarktes für Sekundärrohstoffe zu verbessern
  • Recycling-Wertschöpfungsketten zu stärken, und
  • administrative Hürden abbauen, z. B. durch Vereinfachung, Harmonisierung und Digitalisierung der EPR-Verpflichtungen

Im Laufe des Jahres 2026 wird die Kommission voraussichtlich Folgenabschätzungen, weitere Konsultationen von Interessengruppen und technische Studien durchführen, wobei der Schwerpunkt auf Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Beteiligung von KMU liegen wird.

Gleichzeitig werden die allgemeinen politischen Diskussionen das regulatorische Umfeld weiterhin beeinflussen.

Hier ist ein Beispiel:

WEEE

Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Überarbeitung der WEEE-Richtlinie sind im Anschluss an frühere Bewertungen ihrer Wirksamkeit im Gange.

Ein zentrales Thema wird eine neue Berechnungsmethode für die Sammelziele für Elektro- und Elektronik-Altgeräte sein (weitere Einzelheiten finden Sie im zugehörigen Artikel ).

Außerdem beziehen sich die Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte.

In diesem Zusammenhang prüft die Europäische Kommission auch neue Optionen für Eigenmittel auf EU-Ebene, einschließlich eines Vorschlags im Zusammenhang mit nicht gesammelten Elektro- und Elektronikaltgeräten.

PPWR

Dieses Jahr wird auch für die Operationalisierung der kürzlich verabschiedeten Rechtsvorschriften entscheidend sein.

Die Bestimmungen der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) werden nach einer 18-monatigen Übergangsfrist im August 2026 in Kraft treten.

Parallel dazu wird die Kommission voraussichtlich eine Reihe von Durchführungs- und delegierten Rechtsakten erlassen, darunter Vorschriften zur Berechnung und Überprüfung des Recyclinganteils sowie harmonisierte Kennzeichnungsanforderungen und digitale Kennzeichnungstechnologien.

Diese Maßnahmen sind von zentraler Bedeutung, um den Herstellern die nötige Klarheit zu verschaffen und eine einheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Kritische Rohstoffe

Nach dem ‚RESourceEU‘-Vorschlag der Kommission werden auch Gesetzesdiskussionen über Änderungen des Gesetzes über kritische Rohstoffe (CRMA) erwartet, einschließlich neuer Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Permanentmagnete (siehe auch den zugehörigen Artikel).

Parallel dazu plant die Kommission die ersten operativen Schritte zur Stärkung des Recyclings, zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und zur Begrenzung der Ausfuhr bestimmter CRM-reicher Abfallströme.

Batterien

Im Rahmen der Batterieverordnung werden weitere Fortschritte bei der Umsetzung des Rechtsrahmens in operative Anforderungen erwartet.

Die Arbeit an Durchführungs- und delegierten Rechtsakten wird fortgesetzt, insbesondere in Bezug auf die Ziele für die Recyclingeffizienz und die Verwertung von Materialien sowie die Kennzeichnung von Batterien (siehe auch den entsprechenden Artikel).

Für die Hersteller wird dies zu einer stärkeren Vereinheitlichung der Verpflichtungen in der EU führen.

Textilien

Textilien werden durch die geänderte Abfallrahmenrichtlinie zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Nach der Einführung der verpflichtenden erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien auf EU-Ebene wird sich die Aufmerksamkeit im Jahr 2026 zunehmend auf die nationale Umsetzung richten.

Es wird erwartet, dass die Mitgliedstaaten an der Einrichtung oder Anpassung von EPR-Systemen arbeiten, einschließlich der Herstellerregistrierung, der Berichtspflichten und der Verwaltungsstrukturen, während die Diskussionen über die verbleibenden sekundären Rechtsvorschriften auf EU-Ebene fortgesetzt werden.

Zwei Durchführungsrechtsakte werden das harmonisierte Format für die Eintragung in das Herstellerregister festlegen und Ökodesign-Kriterien für Textilien im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) definieren.

Ökodesign

Im Allgemeinen wird der ESPR weiter in seine Umsetzungsphase eintreten.

Im Jahr 2026 wird die Kommission voraussichtlich vorbereitende Arbeiten, technische Studien und Diskussionen über delegierte Rechtsakte vorantreiben, die den Grundstein für künftige produktspezifische Anforderungen legen werden.

Dies wird die schrittweise Integration von Kriterien für Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Kreislauffähigkeit in die EU-Produktpolitik unterstützen.

Fazit

Insgesamt wird das Jahr 2026 einen klaren Übergang vom Entwurf der Gesetzgebung zur Umsetzung markieren.

Für Unternehmen, die Umweltauflagen erfüllen müssen, wird sich der Schwerpunkt von der Antizipation neuer Vorschriften auf die Umsetzung bestehender Gesetze für verschiedene Abfallströme in einer zunehmend vernetzten Regulierungslandschaft verlagern.

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