HERSTELLER

Ihre Rolle in der Wertschöpfungskette

Sie gelten als Hersteller, wenn Sie Verpackungen (leer oder mit Produkten gefüllt) zum ersten Mal in einem EU-Mitgliedsstaat zur Verfügung stellen.

Dies ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel ein Hersteller von Paletten oder ein Markeninhaber sind und Ihre Verpackungen/verpackten Produkte in demselben Land verkaufen, in dem Sie niedergelassen sind.
.

Dies gilt auch für Online-Händler, die Produkte an Endverbraucher in der EU verkaufen.

Ihre wichtigsten Pflichten

  • Stellen Sie sicher, dass die Verpackungen, die Sie auf den Markt bringen, die PPWR-Anforderungen erfüllen
  • Erfüllen Sie die EPR-Verpflichtungen:
    • Registrieren Sie sich bei den nationalen Herstellerregistern in allen EU-Ländern, in denen Sie zum ersten Mal Verpackungen bereitstellen
    • Registrieren Sie sich bei einer PRO (Herstellerrücknahmeorganisation) für all diese Verpackungen
    • Melden Sie Ihre Verpackungsmengen
    • Zahlen Sie die EPR-Gebühr, um die Kosten für die Sammlung und das Recycling zu decken.
  • Verkaufen Sie direkt an private und gewerbliche Endverbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten? Sie müssen in jedem Bestimmungsland, in dem Sie nicht niedergelassen sind, einen örtlichen Bevollmächtigten benennen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Aufgrund von Änderungen in der Definition von „Verpackung“ und „Hersteller“ unter PPWR müssen Unternehmen ihre Verpflichtungen neu bewerten.

Dies kann neue Registrierungen in nationalen Herstellerregistern und PROs sowie Anpassungen der Meldepflichten (z.B. Abschaffung der De-minimis-Schwellenwerte, zusätzliche Verpackungsarten im Geltungsbereich, …) erfordern. Ab 2028 werden neue harmonisierte Datenformate gelten.