Warum brauchen Sie einen Bevollmächtigten?
Im Rahmen der PPWR gibt es zwei Arten von Bevollmächtigten (ARs) mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen:
Für die
Konformität des Verpackungsdesigns
Erzeuger (mit Sitz innerhalb oder außerhalb der EU) können einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten benennen.
Dieser Bevollmächtigte fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle Marktüberwachungsbehörden in der EU.
Zu den Aufgaben des AR gehören:
- Aufbewahrung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation für:
- 5 Jahre (für Einwegverpackungen)
- 10 Jahre (für Mehrwegverpackungen)
- Zusammenarbeit mit den nationalen Marktüberwachungsbehörden (auf Anfrage)
- Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb von 10 Tagen
- Bereitstellung von Informationen in einer Sprache, die von der zuständigen Behörde leicht verstanden wird
Für die Hersteller- verantwortung (EPR)
In der EU ansässige Hersteller, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals Endverbrauchern in Privathaushalten und gewerblichen Endverbrauchern in anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen, müssen in diesen Ländern einen nationalen Bevollmächtigten (AR) benennen .
Für Hersteller mit Sitz außerhalb der EU, die Verpackungen oder verpackte Produkte für private und gewerbliche Endverbraucher bereitstellen, hängt die Verpflichtung zur Benennung eines Beauftragten für die Einhaltung der Verpackungsverordnung von der jeweiligen nationalen Umsetzung der Verpackungsverordnung in den einzelnen Mitgliedstaaten ab.
Dieser AR gewährleistet die Einhaltung der EPR-Vorschriften, indem er im Namen des Herstellers handelt.
Zu den Aufgaben des EPR-AR gehören:
- Eintragung in das nationale Herstellerregister
- Getrennte Berichterstattung für jeden vertretenen Hersteller
- Meldung von Änderungen oder der endgültigen Einstellung der Markttätigkeit an das nationale Register
Wie können wir Ihnen helfen?
- Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten (AR) prüfen
- Beauftragen Sie uns als Ihren Bevollmächtigten
- Finden Sie passende AR-Lösungen in unserem „Click & Comply“-Shop


