WAS IST DIE KONFORMITÄTSERKLÄRUNG?
Ein wesentlicher Bestandteil der PPWR ist die Konformität der Verpackung.
Die Erzeuger müssen für alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, anhand technischer Unterlagen und einer schriftlichen Konformitätserklärung (DoC) nachweisen können, dass die PPWR-Anforderungen erfüllt sind.
Aus diesen Unterlagen muss eindeutig hervorgehen, auf welche Verpackung sie sich beziehen, und es muss bestätigt werden, dass diese alle einschlägigen Anforderungen gemäß den Artikeln 5 bis 12 der PPWR erfüllen.
Erforderliche Angaben für jede Verpackungsart
- Stoffe in Verpackungen
- Recycling Performance
- Anteil an recyceltem Material (PCR) in Kunststoffverpackungen
- ggfs. Eignung zur Kompostierung
- Möglichkeit zur Wiederverwendung oder zum Nachfüllen
- Reduzierung der Verpackungsgröße auf ein Minimum
- Kennzeichnung (Angaben zur Materialzusammensetzung)
Datenspeicherung
Nachdem die Verpackung in Verkehr gebracht wurde, sind die Erzeuger verpflichtet, die technischen Daten und die Konformitätserklärung für die folgenden Zeiträume aufzubewahren:
- Einwegverpackungen: 5 Jahre
- Mehrwegverpackungen: 10 Jahre
Wie können wir Ihnen helfen?
- PPWR-Softwaretool: SimpliDoC
- Laboruntersuchungen
- Zertifizierung von Verpackungen
- Unterstützung bei der Erstellung der DoC
- Aufbewahrung der Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation
- Bevollmächtigten-Services
Welche Pflichten haben die Beteiligten entsprechend ihrer jeweiligen Rolle(n)?



