März 12, 2026

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BMUKN startet Umsetzung der PPWR mit neuem VerpackDG

Das deutsche Bundesumweltministerium hat den Entwurf eines neuen Verpackungsgesetz-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) veröffentlicht. Die Reform zielt darauf ab, das bestehende Verpackungsgesetz umfassend zu modernisieren und es vollständig an die Anforderungen der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) anzupassen. Die Hauptziele sind die deutliche Reduzierung von Verpackungsabfällen, die Ausweitung eines hochwertigen Recyclings und die effektivere Durchsetzung der Herstellerverantwortung.

Der Gesetzentwurf legt größeren Wert auf klare Umweltstandards. Geplant sind u.a. verbindliche Designanforderungen zur Sicherstellung der Recyclingfähigkeit, höhere Ziele für das Materialrecycling und erweiterte Verpflichtungen zur Abfallvermeidung in Produktion, Handel und Logistik. Künftig sollen die Hersteller auch stärker an der Deckung der tatsächlichen Entsorgungskosten durch modulierte Gebühren beteiligt werden, was bedeutet, dass Verpackungen, die sich nur schwer recyceln lassen, finanziell an Attraktivität verlieren würden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft die Durchsetzung und Transparenz. Das neue Gesetz sieht digitalisierte Prüf- und Registrierungsverfahren vor, die die Transparenz verbessern und die Überwachung erleichtern sollen. Gewerbliche Vertreiber, die Verpackungen in Verkehr bringen, und Abfallentsorgungsunternehmen benötigen eine behördliche Genehmigung, um Missbrauch zu verhindern. Gleichzeitig werden an Kommunen und Systembetreiber höhere Anforderungen hinsichtlich Datenqualität und Dokumentation gestellt.

Im Rahmen des Konsultationsprozesses fand Anfang Dezember eine Anhörung statt, bei der Bundesländer, Industrieverbände und Unternehmen mehrere zentrale Fragen ansprachen. Dazu gehörten die praktische Umsetzbarkeit der neuen Gestaltungsanforderungen, die Struktur der Beteiligung an den Sammelsystemen und die Schnittstellen mit dem PPWR. Die bei dieser Anhörung gesammelten Rückmeldungen werden eine wichtige Grundlage für die Überarbeitung des Entwurfs bilden, bevor das Kabinett den offiziellen Regierungsentwurf vorlegt und das parlamentarische Verfahren beginnt.

Der Zeitplan bleibt ehrgeizig. Es wird erwartet, dass das Gesetz rechtzeitig zum Start des PPWR verabschiedet wird, dessen Kernanforderungen direkt ab August 2026 gelten werden.