Mai 7, 2026
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Bundesrat drängt auf bürokratiearme Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung
Ende März hat der deutsche Bundesrat seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Verpackungsrechts an die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) verabschiedet. Der Bundesrat befürwortet weitgehend eine möglichst bürokratiearme Umsetzung, die sich eng an die europäischen Vorgaben anlehnt. Die nationalen Regelungen sollten nicht über die Bestimmungen der PPWR hinausgehen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht zusätzlich belasten.
Gleichzeitig betont der Bundesrat, dass bestehende Strukturen im deutschen Verpackungsrecht weitgehend beibehalten werden sollten, soweit dies nach EU-Recht zulässig ist. Zusätzliche nationale Regelungen, wie neue Zulassungspflichten für bestimmte Verpackungsarten oder erweiterte Berichtspflichten für Hersteller und Compliance-Systeme, sollten überprüft und gegebenenfalls vereinfacht werden. Der Bundesrat kritisiert insbesondere die vorgeschlagenen Berichtspflichten zur Abfallvermeidung: Nach dem Gesetzentwurf müssten rund 60.000 Akteure entsprechende Maßnahmen dokumentieren und den Behörden auf Verlangen vorlegen, was nach Ansicht der Länder einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet. Als Alternative schlägt der Bundesrat einen Ansatz nach österreichischem Vorbild vor, bei dem ein Teil der erhobenen Gebühren in Projekte zur Abfallvermeidung fließt. Außerdem fordert er eine kritische Überprüfung bestimmter Finanzierungs- und Organisationsregelungen – zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Zentralen Verpackungsregister – im Hinblick auf ihren bürokratischen Aufwand.
Inhaltlich legt der Bundesrat einen starken Akzent auf die ökologische Ausgestaltung des Systems. Er fordert, die Anreizwirkung von Beteiligungsentgelten zu stärken und Mindestanforderungen für deren Differenzierung nach Recyclingfähigkeit und Recyclinganteil einzuführen. Ziel ist es, stärkere Anreize für ein recyclingfreundliches Verpackungsdesign und den Einsatz von Sekundärrohstoffen zu schaffen. Darüber hinaus sprechen sich die Länder für weitere wirtschaftliche Anreize zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft aus. Dazu gehören Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Rezyklaten, etwa durch die öffentliche Beschaffung oder die Einführung zusätzlicher EU-weiter Mindestziele für den Rezyklatgehalt.
Zur Frage der Mehrwegverpackungen stellt der Bundesrat klar, dass entsprechende Maßnahmen nicht als Selbstzweck verfolgt werden sollten. Stattdessen sollte den gesamten Umweltauswirkungen von Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob bestimmte nationale Anforderungen – einschließlich zusätzlicher Genehmigungs- oder Berichtspflichten – nach EU-Recht tatsächlich erforderlich sind oder vereinfacht werden könnten.


