März 12, 2026
Beitrag teilen
Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) bezieht Verpackungen aus Handel, Gewerbe und Industrie in den Geltungsbereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ein, von der Nicht-Haushaltsverpackungen bisher weitgehend ausgeschlossen waren.
Im Gegensatz zu früheren Ausnahmeregelungen für Verpackungen, die nicht direkt mit Haushalten in Verbindung stehen, unterwirft die PPWR solche gewerblichen Verpackungen nun umfassenderen regulatorischen Verpflichtungen, die in der Verantwortung der Hersteller liegen.
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) warnt davor, dass diese Ausweitung zu einer unnötigen Überregulierung führen könnte. Der BDE betont, dass Deutschland bereits über eine effektive und funktionierende Infrastruktur für die Abfallwirtschaft verfügt und dass es keinen wesentlichen Bedarf für zusätzliche Anforderungen speziell für gewerbliche Verpackungen gibt.
Nach Ansicht des BDE sind die bestehenden Rücknahmesysteme marktwirtschaftlich organisiert, bundesweit verfügbar und arbeiten effizient und unbürokratisch. Die Einführung zusätzlicher Melde- oder Dokumentationspflichten oder gar neuer Erzeugerorganisationen mit Finanzgarantien – wie sie aus dem PPWR abgeleitet werden könnten – würde nur die Kosten und den Verwaltungsaufwand erhöhen, ohne dass ein entsprechender Nutzen entsteht.


